Es ist für deinen Besuch bei uns enorm wichtig, die folgenden Hallenregeln zu lesen und zu verstehen.
Nur so ist dein Besuch bei uns sicher und angenehm.
Gerne erklärt unser Thekenteam auch vor Ort nochmal die wichtigsten Punkte, frage gerne nach.
Durch seine Unterschrift bestätigt jeder Benutzer, dass er die Hallenregeln kennt und sich verpflichtet diese einzuhalten. Verstöße gegen das Reglement können einen Verweis aus der ZENIT Boulderhalle zur Folge haben, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholten Verstößen kann gegen den fehlbaren Benutzer ein Hallenverbot ausgesprochen werden. Besitzern von Abonnements wird in diesem Falle das Abonnement entzogen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Die Benutzung der ZENIT Boulderhalle erfolgt auf eigene Verantwortung. Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch den Benutzer, nicht restlos eliminiert werden können. Während des Aufenthaltes im Boulderbereich der ZENIT Boulderhalle wird von jedem Benutzer gegenseitige Rücksichtnahme verlangt.
Das Bouldern erfordert ein entsprechendes Maß an Konzentration. Nach Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder ähnlichem sind Aufenthalt im Boulderbereich der ZENIT Boulderhalle sowie dessen Nutzung strengstens verboten. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern ist, abgesehen vom Spotten (siehe Punkt 3), untersagt. Das Sitzen auf den Matten ist nicht erwünscht.
Jeder Boulderer muss sich den Verletzungsrisiken bewusst sein. Stürze sind Teil des Sports und müssen ebenfalls trainiert werden. Bouldern ohne Spotter ist generell erlaubt, sofern sich der Bouldernde der erhöhten Risiken im Falle eines Sturzes bewusst ist. Die Betreiber lehnen bei Unfällen explizit die Haftung ab.
Jeder Benutzer ist verpflichtet, sich beim Personal über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch dieses Reglement abgedeckt werden können zu informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten. Benutzer der Anlage sind aufgefordert, fehlbare Personen zurechtzuweisen oder dem Personal zu melden.
Das Hängen, Klettern oder Hangeln an den grünen Stahlträgern ist streng verboten. Selbiges gilt für die hölzerne Kabeltraverse unter dem Dach sowie die grün umbauten Traversen in der kleinen Halle.
Der Spotter versucht mit seinen Armen und Händen die Konsequenzen aus einem Sturz des Boulderers so gering wie möglich zu halten, insbesondere dessen Oberkörper und Kopf. Er kann aber in keinem Falle für Verletzungen des Boulderers verantwortlich gemacht werden. Bouldernder und Spotter müssen ungefähr dieselbe Körpermasse haben. Personen, die des Spottens nicht mächtig sind, gibt das Hallenpersonal nach Möglichkeit Instruktionen.
Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage müssen dem Personal umgehend gemeldet werden. Jeder Benutzer ist sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können.
Minderjährige jünger als vierzehn Jahre dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson in der ZENIT Boulderhalle klettern. Minderjährige von vierzehn bis siebzehn Jahre dürfen nur nach Vorlage der schriftlichen Genehmigung des Erziehungsberechtigten oder dessen gesetzlichen Vertreters in der ZENIT Boulderhalle klettern. Das Herumrennen und Spielen im Sportbereich ist verboten.
Kurse dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung abgehalten werden. Das Reservieren von Wänden oder Sektoren ist nur nach Absprache erlaubt.
Beim Eintritt in den Boulderbereich der ZENIT Boulderhalle ist dem Personal unaufgefordert das Abonnement vorzuweisen bzw. ein Einzeleintritt zu lösen. Das Personal behält sich Stichprobenkontrollen vor. Ohne gültigen Ausweis ist keine Ermäßigung möglich. Das Hausrecht übt die „Zenit Klettern GmbH“ und die von ihr Bevollmächtigten aus. Den Anweisungen des Personals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Bei Vandalismus, Diebstahl oder Betrug ist das Personal verpflichtet die fehlbare Person der Polizei zu melden.
Für Boulderbau und Instandhaltung können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein, für Wettkämpfe und Veranstaltungen sogar die gesamte Anlage für den normalen Boulderbetrieb geschlossen sein. Eine Totalschließung wird in jedem Falle vorher angekündigt. In den genannten Fällen besteht für Inhaber von Abonnements kein Anspruch auf Rückerstattung. Teil der Anlage sind Echtholzmöbel, die splittern können. Im direkten Umfeld des Ofens im Gastrobereich ist erhöhte Vorsicht geboten, Ofen als auch Schornstein können sehr heiß werden. Für Verletzungen durch Holzsplitter oder Verbrennungen an der Ofenanlage haftet der Betreiber nicht.
Im Boulderbereich müssen stets saubere Schuhe getragen werden. Das Bouldern ist nur in Kletterschuhen oder sauberen Turnschuhen gestattet. Vor dem Klettern sind Ringe, Armbänder, Ketten, Kopfhörer und anderer Schmuck abzulegen. Getränke dürfen ausschließlich in verschließbaren Kunststoffflaschen mit in den Boulderbereich genommen werden. Auf den Matten ist Essen und Trinken nicht gestattet. Mutwilliges Verteilen von Magnesia auf Matten und in die Luft ist nicht erlaubt. In der ZENIT Boulderhalle herrscht generelles Rauchverbot. Beim Bouldern und Spotten ist das Telefonieren oder Musikhören mit Kopfhörer nicht erlaubt. Die gesamte Anlage inkl. sanitären Anlagen und Garderoben sind sauber zu halten. Tiere sind im Boulderbereich nicht erlaubt.
a) Für Garderobe und Wertsachen haften die Betreiber nicht. Für sonstige Sachschäden haften die Betreiber außer bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder für vorsätzliche oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Betreiber nicht.
b) Für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften die Betreiber nur bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung der Betreiber selbst oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.